Achtung – jetzt noch Hecken schneiden

Gärtner und Hobbygärtner haben nur noch den Februar Zeit eine Hecke und andere ähnliche Gehölze radikal abzuschneiden oder gar zu roden.

Das liegt in der Tatsache begründet, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Hecken, Wallhecken, Gebüsche, sowie Röhricht- und Schilfbestände in Siedlungen und auch in der freien Landschaft zu roden, stark schneiden oder zu zerstören.

Missachtet man das Verbot, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Es kann dann ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 Euro drohen, erklärt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Gesetz sollen Tiere und ihr Lebensraum geschützt werden, denn Vögel brüten im Frühjahr und Sommer in den Gehölzen.

Nicht betroffen von dem Verbot sind aber Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Aber auch hier sollte man auf brütende Tiere Rücksicht nehmen.